Neue Kennzeichnungspflicht für Unternehmen
Ob Fragen beantworten, Berichte schreiben, Übersetzungen durchführen: KI-Technologien erleichtern viele Aufgaben. Ab 2. August muss bei allgemein zugänglichen KI-Tools angegeben sein, mit welchen Inhalten ihr Wissen trainiert wurde. Dazu muss dokumentiert sein, wie das KI-Modell entwickelt wurde und wie das Urheberrecht bei der Verwendung von Texten und Bildern geregelt wird. Damit werden nun Kriterien der EU-Verordnung umgesetzt, die für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit KI sorgen soll. Als Anbieter gelten Unternehmen oder Personen, die ein KI-System oder ein KI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden. Es muss sich dabei jedoch um eine berufliche Tätigkeit handeln.
Ab wann unterliegen KI-Inhalt einer Kennzeichnungspflicht?
„KI-Modelle, die bereits im Einsatz sind, haben in der Regel noch bis August 2027 Zeit, um sich an die Regeln anzupassen. Das ist eine Übergangsfrist“, erklärt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Bis zum 2. August müsste auch festlegt sein, welche Behörde für die Umsetzungen der Regeln in der EU-Verordnung zuständig ist. Laut AI Act sollte dies bis Anfang August 2025 geschehen sein. Vermutlich wird die Bundesnetzagentur mit der nationalen Marktaufsicht betraut werden.
https://gesellschaft-datenschutz.de/ki-kennzeichnungspflicht/#:~:text=Ab%20August%202026%20gilt%20die,Vertrauensverlust%20seitens%20seiner%20Kunden%20rechnen.