Datensammlungen von Geräten

Ab dem 12. September 2025 müssen Hersteller nun offenlegen, welche Daten bestimmte Geräte sammeln und wie Nutzer darauf zugreifen können. Diese Regelung, die laut EU-Verordnung (EU Data Act) für alle “vernetzten” Geräte gilt (umfasst auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung),
wie etwa Fahrzeuge, eine Kaffeemaschine, Handy und so weiter. Betroffen sind alle Daten, die digitale Darstellungen von Handlungen, Tatsachen oder Informationen umfassen, einschließlich Videos, Bilder oder Tonaufnahmen, die ein Gerät generiert oder sammelt.

Wie können Nutzer auf ihre Daten zugreifen? 

Laut EU-Verordnung haben Anbieter zwei Optionen: direkten oder indirekten Zugang. Nutzer sollten, wenn möglich, selbstständig auf ihre Daten zugreifen können, und Hersteller müssen darüber informieren, wie dies beim Produktkauf funktioniert. Ist ein direkter Zugang nicht möglich oder unerwünscht, reicht laut Verordnung eine einfache Anfrage über ein Webportal, um die Daten ohne große Hürden zu erhalten.

Sind nur neue Geräte betroffen?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Gilt z. B. auch für Fahrzeuge, in denen Daten gespeichert und generiert werden.

Wichtig: Wer seinen Fitness-Tracker, sein Auto oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand.

Ab September 2026 sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen – die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Das Feedback der Unternehmen?

Kritik gibt es z.B. Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie. In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es auch an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

https://www.gamestar.de/artikel/eu-gesetz-data-act-auto-daten-anfordern,3439371.html?utm_source=NL__20250912&utm_medium=email&utm_campaign=gamestar_daily_tech_3601696&utm_content=139007&r=17373602161135696&lid=3601696&pm_ln=139007

https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_100908154/eu-datengesetz-nutzer-bekommen-ab-freitag-neue-rechte.html