Ende der ODR-Plattform

Und wieder mal zum Thema Recht: Die Online-Streitbeilegungsplattform war für Verbraucher und Unternehmer zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen gedacht. Nach Art. 14 der ODR-Verordnung (VO (EU) Nr. 524/2013) waren Online-Händler verpflichtet, auf ihren Websites oder AGBs einen Link zur ODR-Plattform bereitzustellen. Weil die Plattform aber nicht angenommen wurde, wurde diese nun ganz eingestellt.
Die Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 hob damit die ODR-Verordnung zum 20. Juli 2025 auf. Damit entfällt auch die Pflicht zum Hinweis auf die Plattform.

Es ergibt sich für Online-Händler folgendes: Die Verlinkung zur ODR-Plattform sollte nun entfernt werden. Ob dies im Fall der Fälle zu einer Abmahnung führen kann, wenn der Link nicht entfernt wurde ist offen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.skwschwarz.de/news/ende-der-odr-plattformen oder auch hier: https://digitalzentrum-chemnitz.de/wissen/ende-der-eu-online-streitbeilegungsplattform-was-kmu-jetzt-wissen-muessen/