Neue Gesetze für den
Online-Handel 2023

Für den Handel insgesamt und für Online-Händler gibt es auch im Jahr 2023 wieder eine Reihe von neuen Gesetzen und Vorschriften, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Lieferkettengesetz / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Inwieweit man diese Gesetze überhaupt erfüllen kann, oder ob man nicht den Handel mit einigen Artikeln besser ganz aufgibt – auch im Hinblick auf exorbitante Strafen bei Verstößen – muss jeder selbst entscheiden. Beim Lieferkettengesetz / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss die Einhaltung der niedergelegten Menschenrechte von Rohstoffbeschaffung bis Endproduktion vom betroffenen Unternehmen (= Hersteller) regelmäßig überprüft werden. Momentan gilt dies noch für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, sinkend ab dem 01.01.2024 auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern. Wann dies dann auch für den Einzelunternehmer / Kleinunternehmer / Onlinehändler gilt, wird man sehen. Noch fallen Onlinehänder nicht in den Handlungs-/Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Datentransfer in Nicht-EU-Staaten

Hier sind wirklich alle betroffen, die Angebote der “großen” Anbieter aus den USA nutzen. Besonders Betreiber von Homepages können bereits ein Lied davon singen, dass nach dem Urteil eines Richters von Google kostenfrei nutzbare Schriften nicht mehr auf den Seiten benutzt werden dürfen, etliche Abmahnanwälte waren hier zu dem Thema bereits abmahnend und kostenintensiv unterwegs. Abgesehen davon, dass auch etliche – besonders kleinere – Homepage-Betreiber / Online-Händler nun entweder “ziemlich zerschossene” Seiten haben durch die Deaktivierung der kostenfreien Schriften oder auch teuer neue Seiten haben erstellen lassen müssen.

Weiterhin betroffen sind alle, die z. B. auch Google Maps eingebunden haben, auf ihrer Seite ein harmloses Produktvideo auf dem firmeneigenen Youtube-Kanal präsentieren etc. Zusammenfassend lässt sich sagen: Sämtliche Angebote, Leistung und die technische Infrastruktur aus den USA lässt ich nicht mehr nutzen, da nicht datenschutzkonform und damit abmahngefährdet. Beachten sollte man in dem Zusammenhang eventuell auch, dass auch Dienste aus GB nach dem Brexit zu den Nicht-EU-Staaten gehören.

Elektrogesetz

Auch hier drohen hohe Bußgelder bei Verstößen. Händler, Marktplätze und auch Fulfillment-Dienstleister müssen vor dem Verkauf etliche Registrierungspflichten erfüllen. Onlinehändler dürfen auf den Onlinemarktplätzen fortan ohne die Registrierung nicht mehr verkaufen. Hersteller müssen sich bei der zuständigen Stiftung EAR registrieren lassen und zahlreiche kostenpflichtige Auflagen erfüllen, hier läuft die Frist ab 01.07.2023.

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