DSGVO – Neues von Mailchimp

Änderung in letzter Minute zum Inkrafttreten der DSGVO

Nun gab es in letzter Minute vom Europäischen Rat Änderungen, welche die Versender von Newsletter betreffen. Es geht um das kleine, aber im Zusammenhang sehr wichtige Wort „grundsätzlich“.

In Art. 25 Abs. 2 S. 1 hieß es ursprünglich: „Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden“. Im sogenannten Corrigendum wurde „grundsätzlich“ einfach gestrichen.

In der Praxis bedeutet dies, dass man jetzt nur noch die E-Mail-Adresse abfragen darf, ansonsten besteht die Gefahr, durch Anwälte oder Behörden abgemahnt zu werden.

Hier können Sie die Details nachlesen:

https://t3n.de/news/dsgvo-eu-gesetz-stichtag-datenschutz-1076238/amp/

Beim Newsletterversand mit Mailchimp gibt es das rechtlich sichere Double-Opt-in-Verfahren (DOI). Dies ist mit eine der Grundlagen für seriöses und rechtssicheres E-Mail-Marketing. Es wurde eingeführt, um Kunden und Interessenten rechtssicher über Neuigkeiten oder Veranstaltungen zu informieren und wurde sogar von Gerichten gefordert. Newsletter dürfen nur an Empfänger verschickt werden, die vorher ihre Einwilligung erklärt haben oder die sich in den Newsletter eingetragen haben.

Mit der neuen DSGVO müssen Sie jetzt jederzeit die Bestätigungsmail vorlegen können, um nachweisen zu können, dass sich jemand in Ihren Newsletter eingetragen hat.

Wir empfehlen dringend, die notwendigen Bestätigungen einzuholen, wenn Sie Ihren Kunden weiterhin Ihre Neuigkeiten mitteilen wollen. Mailchimp hat hierzu ein Update gebracht, mit dem man sich mit der “re-permission” die Bestätigung seiner eingetragenen Kontakte einholen kann.

Klar wurde auch erst jetzt, dass durch die neue Datenschutzverordnung ein Schlupfloch für Abmahnanwälte geschaffen wurde.

In diesem Artikel steht mehr zu dem Thema und erklärt das Problem recht anschaulich.

https://www.till.de/internetagentur/news/tipps-tricks/mailchimp-datenschutz.html

Mailchimp hat mit dem Update eine Funktion eingeführt, die diese Möglichkeit ausschließen soll.

Neue Features von Mailchimp: https://blog.mailchimp.com/gdpr-forms-and-more-tools/?utm_source=email&utm_medium=email&utm_campaign=gdpr&utm_term=us-users&utm_content=gdpr-tools-from-mailchimp&mc_cid=e8a2ef89b4&mc_eid=751bb59470