Was erwartet uns 2025?

Wie in jedem neuen Jahr befassen wir uns in diesem Artikel damit, was so an Neuerungen, Änderungen und auch Trends auf uns zu kommt. Natürlich sorgen eine aktuell veränderte wirtschaftliche Lage für so manche Sorgenfalten in vielen Branchen. Aber wir gehen davon aus, dass wir aufgrund auch veränderter politischer Ausgangslage wieder auf eine Besserung hoffen dürfen.
Aber der Reihe nach, es ist ein längerer Artikel.
Für nächstes Jahr sind schon folgende wichtige Neuerungen angekündigt:

Barrierefreiheit

So hat man in der EU nun beschlossen ein neues „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ für elektronische Inhalte insbesondere auch für Webseiten auf den Weg zu bringen. 

Ab Juni 2025 müssen danach vor allem Shops und viele Webseiten barrierefrei betrieben werden. Was dazu wie im Detail wirklich für wen nötig ist, ist aber dabei gar nicht so leicht zu ermitteln. Final klären kann dies im Zweifel nur ein Rechtsanwalt, wir übernehmen aber gerne die im Vorfeld nötigen Recherchen.
Wir werden dazu im Laufe des neuen Jahres auch weitere Artikel veröffentlichen, um hier etwas breiter informieren zu können. Vor allem auch deshalb, weil ein kompletter Umbau einer Webseite oder eines Shops eventuell zu erheblichen Kosten führen kann. 
Einige Firmen haben deshalb bereits angekündigt ihre Shops oder Webseiten zunächst zu schliessen, bis Klarheit und Rechtssicherheit besteht – soweit muss man aber nicht gehen. Wir empfehlen im Zweifel einfach eine alternative einfache Seite mit einfacher Sprache einzufügen, damit dem zunächst genüge getan ist und in Shops ggf. selbiges umzusetzen. 

Link zur Website

Neues Recht auf Minderung bei zu langsamen Internetzugang

Wem der Internetanschluss zu langsam ist und man nicht die Bandbreite bekommt, die man bestellt hat oder die im Vertrag vereinbart war, kann die Rechnung nun kürzen. Auch kann man nun außerordentlich kündigen. Um eine zu langsame Internetleistung für Festnetz-Internet nachweisen zu können, hat die Bundesnetzagentur aber konkrete Vorgaben definiert und ein neues Mess-Tool erstellt. 

Auch für Mobilfunk-Internet soll es dazu neue Minderungsregelungen und Anforderungen geben, sie allerdings erst ab Frühjahr 2025 kommen. Eine Minderung in diesem Bereich war bisher noch nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem Messtool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte hoffentlich gestärkt.

Die E-Rechnung

Die gute Nachricht ist, es gibt noch Aufschub bis Ende 2027 für kleinere Firmen und hoffentlich dann bis unbekannt. Ab Januar 2025 müssen laut Gesetz Firmen E-Rechnungen (nicht simple PDFs) im BtoB Bereich versenden und empfangen können. Am Ende steht eine geplante Überwachung der Steuern. Da es dafür noch keine Systeme gibt, kann dies noch länger dauern. Hauptgrund ist für die Durchsetzung des Gesetzes aber eben die Digitalisierung, die ja nicht unbedingt immer eine Kostenersparnis ist und eine damit verbundene bessere Überwachung durch die Steuerbehörden.

In welchem Format müssen E-Rechnungen ausgestellt sein?
Unternehmen können E-Rechnungen versenden, indem sie für die elektronische Rechnungslegung ein strukturiertes elektronisches Format wie ZUGFeRD oder XRechnung verwenden, das eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung ermöglicht.

Diese Pflicht für E-Rechnungen gab es bislang nur für den Rechnungsaustausch mit öffentlichen Arbeit- bzw. Auftraggebern, wie Behörden und Einrichtungen. Geplant ist, dass auch Leistungsempfänger, die selbst Kleinunternehmer sind oder nur steuerfreie Leistungen erbringen, künftig in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Verankert sind auch unterschiedliche Übergangsfristen: Papier- und PDF-Rechnungen sind bis zum 31. Dezember 2026 erlaubt, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2028 müssen jedoch alle Unternehmen im B2B-Verkehr E-Rechnungen verwenden.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Apple KI Funktionen

In neueren Betriebssystemen der Apple Geräte kann man inzwischen auf KI-Funktionen direkt in Anwendungen zugreifen. Allerdings bisher nicht in der EU. Das soll sich im Lauf des Frühjahrs 2025 jedoch nun ändern. Mit macOS Sequoia kann man z. B. in der Textverarbeitung Texte von der KI generieren lassen oder auch Bilder erzeugen. Hierzu können diese Funktionen auch auf ChatCPT ausgelagert werden. Mehr Informationeh hierzu unter diesem Link: https://www.apple.com/de/macos/macos-sequoia/

Trends

Auch das Jahr 2025 steht im Zeichen der Kommunikation. Natürlich ist da der Internetauftritt so wichtig wie in den letzten Jahren. Darum ist vor allem darauf zu achten, dass darin eventuelle Neuerungen berücksichtigt werden, wie die angesprochene Barrierefreiheit und auch die Aktualität.
Für 2025 wird ausserdem eine Zunahme vernetzter Geräte erwartet, die den Ausbau von „Smart Homes“, vernetzten Autos und industrieller Automatisierung vorantreibt.
Auch die KI wird weiterhin eine Rolle spielen. Und auch im Online Marketing wird diese immer weiter vorangetrieben. Beispielsweise in der Datenanalyse. KI kann weitaus kompliziertere Zusammenhänge erkennen als Menschen und eine größere Menge an Daten vergleichen. Weswegen ihre Aufgabenbereiche maßgeblich in der Datensammlung und -analyse, sowie der Keywordgenerierung liegen werden.

Design

Beim Design gibt es zu 2025 auch schon Anregungen (nicht alles ist für jede Website sinnvoll):

1. Auch die Desktop Website muss gut aussehen und gut funktionieren, nicht nur mobil!
2. Größerer und gut lesbarerer Text.
3. Bento-Boxen
4. Neon bzw. spezielle Farben
5. Bewegung, aber nicht übertreiben.
6. Individuelles Design (nicht unbedingt handgezeichnet), um sich besser abzuheben.