Neue Regeln für Online-Verkäufer

In der EU sind neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten, die Maßnahmen werden von der EU der “New Deal für Verbraucher” genannt.

Die neuen Vorschriften sollen Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher erhöhen und von den Verkäufern innerhalb der nächsten 2 Jahre umgesetzt werden. Bei Nichtbeachtung seitens der Händler drohen hohe Strafen (bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes).

Folgende Punkte müssen Online-Verkäufer auf Online-Marktplätzen nunmehr beachten bzw. umsetzen:

  • Es muss klar erkennbar sein, ob der Verkäufer eine Privatperson oder eine Firma ist
  • Bei Online-Suchen muss erkennbar sein, ob der Verkäufer für eine gute Platzierung gezahlt hat und wie die Platzierung zustande kam
  • Von Unternehmen gekaufte (gute) Produktbewertungen sind verboten
  • Bei Rabatten/Sonderpreisen muss der günstigste Preis der letzten 30 Tage im Vergleich angegeben werden

Auch private Käufer sollten auf die klare Kennzeichnung achten! In ihrem eigenen Interesse ist es auf den Online-Marktplätzen besonders für private Anbieter (private Verkäufer) wichtig, dass man klar erkennt, dass es sich um einen Privatanbieter handelt: Hier gelten nämlich andere Rücknahmebedingungen als bei gewerblichen Händlern, auch kann der Käufer nur geringere Ansprüche bei Defekten oder Problemen geltend machen.

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