Musik und Copyright mit KI

Die Verwendung von KI generierten Inhalten hat in den letzten Monaten zu einem regelrechten Boom auf den KI-Plattfomen geführt. Die Begeisterung, dass nun jeder mal schnell irgendetwas durch die Eingabe allein von Texten erstellen kann ist nach wie vor ungebrochen. Zum Spass ohne Hintergrund ist das alles auch kein Problem. Nutzt man diese Inhalte aber kommerziell, vor allem bei den bekannten Social Media oder Videoplattformen, kann es schnell zu Problemen kommen. Und beim Thema Musik und Urheberrecht kann es schon reichlich kompliziert werden.

Ohne Musik geht in Videos meist gar nichts. Man ist geneigt, für den ein oder anderen Clip aber aus Zeitmangel oder Kostengründen kein eigenes Material oder von teuren Künstlern einzusetzen, sondern man nimmt z.b. etwas aus den Apple-Bibliotheken, aus verschiedenen Generatoren der Video Programme (Wondershare) und natürlich von Plattformen wie „Suno.ai“. Leider hat das Ganze einen Haken: Sobald man anfängt diese erzeugten Werke kommerziell für Werbung oder in diesem Rahmen zu nutzen kann es schnell zu rechtlichen Problemen kommen.
Um es kurz zu machen: Wir empfehlen deshalb Musik für kommerzielle Zwecke jedweder Art zu lizenzieren und darauf zu achten, dass kein fremder Inhalt oder gar Inhalte von unbekannten fremden Plattformen verwendet werden.

Im Falle des Youtuber „Venus Theory“ ging es zuerst darum, dass er für sein Video (obwohl er selbst Musiker ist) einen mit KI generierten Track von einer Plattform verwendete und damit Probleme bekam, weil die Plattform Ansprüche plötzlich gegen Ihn geltend machte.
Dazu kam, dass obwohl die Lizenzierungsplattormen KI generierte Musik von einer Lizenzierung ausschließen, es dennoch möglich war damit einen Urheberrechtsverstoß bei Youtube auszulösen.
Die gesamte Story wird im Video erzählt und zeigt deutlich wie problematisch KI generierte Inhalte sind: