Das Schriften “Dogma” im Web

Jeder Nutzer eines mobilen Gerätes oder Computers in egal welcher Ausführung hat damit zu tun: Schriften. Dem normalen Anwender ist meist aber gar nicht klar, was das genau bedeutet: Denn dass wir Inhalte lesen können und diese mit einer ‘schicken’ und gut lesbaren Schrift dargestellt werden, ist gar nicht so selbstverständlich. Das merkt man aber schnell, wenn es Probleme damit gibt:

Urteil zu Google “Webfonts” vom 20.01.2022

Mit einem aktuellen Urteil vom 20.01.2022 schlägt nun die EU in Gestalt des Münchner Landgerichtes wieder bei einem alle betreffenden Thema zu und es wird der Streit zwischen US-Diensten und Anbietern und den Behörden der EU weiter verschärft. Der Link zum Urteil https://rewis.io/urteile/urteil/lhm-20-01-2022-3-o-1749320/

Ausschlaggebend ist dabei wie so oft der Datenschutz, denn mit dem Einbinden von den sogenannten kostenfreien “Google-Fonts” in Webseiten und Apps wird derzeit gegen geltendes Recht in der EU verstoßen. Deshalb sollten nun bisher über Google-Server eingebundene Schriften entweder lokal auf dem Server genutzt werden oder besser lizenzierte Schriften eingesetzt werden, um auch andere mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Der Kern des Anstoßes

Google bietet seit geraumer Zeit den Anbietern von Webseiten Schriften an, die über die Google-Server auf Webseiten kostenfrei genutzt werden können. Für viele Webseitenbetreiber war dies bisher ein tolles “Geschenk”, denn Schriften, wenn sie für das Internet weltweit lizenziert werden müssen, kosten viel Geld. Ganz ähnlich wie bei lizenzierten Bildern. Das weiß auch jeder, der damit professionell zu tun hat. Im Urteil macht das Landgericht damit nun leider Schluss und ist der Meinung, dass nach dem Urteil vom 20.01.22 dem Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe von IP-Adressen eines Klägers an Google aus § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB stattzugeben ist, d.h. dass diese Art der Adressweitergabe an Google nicht mehr erlaubt ist. Es drohen übrigens beim Verstoß gegen die Unterlassung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Weitere Probleme mit Schriften im Web

Die einfache Empfehlung lautet, dass man diese Fonts dann auf den Webserver lädt bzw. diese lokal einbindet, damit keine Weitergabe von Daten an Google oder einen anderen Dienste mehr erfolgen kann. Es geht im nächsten Schritt aber auch darum, ob diese Schriften kommerziell genutzt werden. Denn in diesem Falle droht schon die nächste Problematik. Der Urheber der Schriften, dessen Lizenzen bisher über Google bezogen wurden, muss u. U. nun separat entlohnt werden, da es streng genommen keine verbindlichen Lizenzverträge mehr gibt.
Viele Designer der von Google angeboten Schriften arbeiten oder arbeiteten entweder für Google direkt oder aber waren vermutlich auch freie Gestalter. Da hat man schnell Probleme, die rechtlichen Fragen zur Lizenzierung zu klären und muss aufwendig selbst aktiv werden. Denn wer möchte im ungünstigsten Fall dann noch zusätzlich eine Urheberrechtsklage und eine horrende Lizenzforderung obendrauf auf den Tisch bekommen wollen?

WordPress Themes und Plugins

Leider ist es möglicherweise mit einfachen Änderungen auf der Website ggf. gar nicht getan, denn viele Themes, die es für WordPress und andere Systeme gibt, haben Schriften von Google über den Server eingebunden. Dies lässt sich aber nicht so leicht ändern, weil dazu erhebliche Programmierfähigkeiten und/oder sehr viele Kenntnisse erforderlich sind, Webanwendungen und Seiten sicher und fehlerfrei zu ändern. Ansonsten bleibt nur, ein “Theme from Scratch” neu erstellen zu lassen und auf diese Schriften, Plugins und Erweiterungen einfach zu verzichten.

Die Lösung

Schriften kann man natürlich erwerben und dann diese auf seinem Webserver einbinden. Dafür gibt es bekannte Lizenzierungsmodelle von den Anbietern der Schriften, die dies für die Designer entsprechend rechtlich sicher erledigen. Themes für WordPress sollten eher vom Fachmann erstellt werden und frei von verlinkten Google Fonts sein.