Gewährleistungslabel im Shop

Und wieder hat sich die EU etwas Neues zum Schutz der Verbraucher einfallen lassen – auch für den Online-Shop: Das Gewährleistungslabel. Es gilt ebenso für den stationären Handel.

Die gesetzliche Gewährleistung auf physische Produkte ist ohnehin Pflicht. Neu ist deshalb nicht das Recht selbst, sondern die einheitliche, gut sichtbare Kennzeichnung. Ab dem 27. September 2026 muss das harmonisierte EU-Label vor Vertragsschluss bereitgestellt werden – im Onlineshop farbig und hervorgehoben auf der Produktseite oder im Checkout, im Laden etwa als Hinweis an der Kasse. Das stört so manchen Shopbetreiber, ist aber verbindlich. Die genaue Regelung findet sich unter anderem bei eRecht24.