Werbung ist kein Spam

Werbung ist wichtig

Wenn Volkswirtschaften wie in der EU auf Handel und Wandel aufgebaut sind, ist Werbung wichtig – für alle!

Selbständige, Freiberufler, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind darauf angewiesen, ihre Kunden anschreiben zu können. Auch Werbung ist unerlässlich, denn ohne sie besteht kaum eine Möglichkeit, potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Durch die Nutzung des Internet und dem damit einhergehenden Einsatz von E-Mails war es diesem Kreis möglich, auch ohne ein riesiges Werbebudget Kunden bzw. Neukunden zu erreichen.

Gut, mag manch einer meinen, dann verdienen „die“ eben mit ihrer Leistung oder ihren Produkten kein Geld. Was wie ein bedauerliches Einzelschicksal scheinen mag, geht jedoch alle in der Volkswirtschaft an: Jeder Selbständige ist Mitglied in Kammern und Verbänden, wo er Abgaben leisten muss. Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, wenn sie genug Aufkommen haben – logischerweise jedoch nicht, wenn die Einnahmen nicht reichen. Und jeder Selbständige zahlt Steuern – keine Einnahmen, keine Steuern. Also sind am Ende alle betroffen.

Direktwerbung schon länger verboten

Mit der Verschärfung des Telemediengesetzes ist es schon länger verboten, Kontakt mit Privatpersonen und Unternehmen per E-Mail aufzunehmen, wenn der Zweck Direktwerbung ist.

Nun ist das Gesetz natürlich gut, um Menschen und Unternehmen vor ständiger Überflutung durch unerwünschte E-Mails zu schützen und es sollte gegen Spam vorgehen. Allerdings boten seriöse Firmen und Unternehmer schon immer die Möglichkeit, sich von Newslettern oder E-Mail-Verteilern abzumelden. Und es birgt auch eine Kehrseite: Wie sollen Jungunternehmer, Freiberufler und Selbständige dann überhaupt noch Kunden finden oder ihre Produkte vertreiben können, wenn sie ja eben kein Großkonzern mit riesigem Werbebudget sind?

Gerade über den Weg ins Internet schienen die Möglichkeiten groß, Interessenten zu erreichen. Zum Beispiel, wenn jemand einen Übersetzungservice anbietet. Oder Lektoratsarbeiten. Oder ein Fachbuch im Eigenverlag herausgibt. Oder ein besonderes Produkt anbieten möchte.

„Wer setzt sich denn schon hin und sucht sich potentielle Kunden aus dem Internet heraus?“ So abwegig es auch manchen erscheint: Vielen Selbständigen schien dies ein zwar arbeitsaufwendiger und mühsamer, aber auch vielsprechender Weg, passgenau Interessenten oder Kunden zu finden.

Anbei ein Beispiel einer Jungunternehmerin, welche dann abgemahnt wurde:
https://diepresse.com/home/techscience/internet/1351139/Spam_Bis-zu-37000-Euro-Strafe-fuer-ein-EMail

In dem Artikel wird auch ausgeführt, dass sich – trotz Gesetz (!!) – das Spam-Aufkommen nicht groß einschränken lässt. Dieses Gesetz ist nicht nur „schade“ für Selbständige, sondern führt offensichtlich auch nicht zum eigentlich gewünschten Erfolg.

Darf man überhaupt noch E-Mails verschicken?

Datenschutz ist wichtig! Basierend auf den bestehenden Gesetzen formulierte Jan Philipp Albrecht (Grüne) einen Gesetzentwurf aus, der von der EU in Brüssel verabschiedet wurde. Am 25. Mai 2018 trat die EU-DSGVO in Kraft und gilt nun für den gemeinsamen Wirtschaftsraum der EU.

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/datenschutz-grundverordnung-jan-philipp-albrecht-interview

Auch Verbraucherschutz ist wichtig! Dieser Aspekt sollte wohl noch einmal besonders berücksichtig werden und es wurde der Versand von E-Mails fast komplett unter möglicherweise sehr hohe Strafen gestellt.

Mit Inkrafttreten der DSGVO ist der Versand von E-Mails nun also für den Versender ein existenzbedrohendes Unterfangen geworden, denn nun kann jede „unverlangt eingehende E-Mail“ kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Gesetzgeber hat nicht zwischen Spam, Junkmail, Informationen, Grüßen oder Informationen unterschieden.

Viele Selbständige und Freiberufler fragen sich – und manche davon auch uns – zur Zeit, ob sie ihre Kunden überhaupt noch anschreiben dürfen.

Kurz gesagt: Besser nicht, wenn keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Und auch dann nur in einem engen Rahmen. Sehr gut zusammengefasst ist hier beschrieben, wann eine E-Mail eine Werbe-Mail oder gar „Direktwerbung“ sein kann:

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/31309-10-groessten-e-mail-marketing-mythen.html

In der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist der Verbraucherschutz zu Recht ein hohes Gut. Am Ende sind wir ja alle Verbraucher, und wer will schon abgezockt werden. In der sozialen Marktwirtschaft sollen aber auch kleine Unternehmen existieren können.

In dem Sinn sollte man bedenken: Werbung ist wichtig! Hoffentlich wird noch eine Lösung gefunden, damit Kunden und Interessenten wieder angeschrieben dürfen; ggfs. über ein Opt-In-Verfahren, welches sich ja in den letzten Jahren bewährt hat.

Auch sollte möglicherweise über eine Aufhebung des „Direktwerbeverbots“ nachgedacht werden. Denn warum z. B. darf ein kleines Unternehmen, welches besondere Angelhaken herstellt, keine Angelvereine anschreiben und auf sein Angebot aufmerksam machen? Oder ein kleiner Bio-Seifenhersteller seine Produkte nicht Drogerien oder interessierten Endverbrauchern anbieten? Oder ein freiberuflicher Graphiker seine Leistungen nicht Agenturen anbieten? Etc. pp.

Alle diese Unternehmen arbeiten sehr hart und müssen zusehen, dass sie für ihre Produkte und Leistungen Abnehmer finden.

Zum Abschluss einen Witz

Fragt ein Selbständiger einen Bekannten: „Kennst du einen guten Anwalt, der sich mit der EU-DSGVO auskennt?“
Antwort des Bekannten: „Ja, kenne ich.“

… und höchstvorsorglich die Genehmigung von uns für die Weitergabe (= das Teilen) unserer Daten (= den Blog / unseren Artikel)!