Schutz vor dem neuen Datenschutz

Wozu eine neue Datenschutzverordnung?

Nicht erst seit dem jüngsten Facebook-Skandal mit offenbar Millionen an weitergereichten Nutzerdaten ist klar geworden, dass sich bezüglich Datenschutz und Nutzerdaten etwas Entscheidendes verändern muss. Unternehmen, Institutionen oder Betrügern soll es schwerer gemacht werden, Nutzerdaten zu missbrauchen oder unberechtigt ohne Einwilligung des Nutzers weiterzugeben oder zu verkaufen. Man muss dabei allerdings berücksichtigen, dass der Nutzer selbst durch seine Eingaben in das Netz nicht nur unfreiwillig, sondern auch  freiwillig zu diesen Daten mit beiträgt.

“Wer also nichts eingibt, streut auch keine Informationen? ”

Leider falsch, denn auch dort, wo man seine Daten sicher wähnt, besteht ebenfalls die Gefahr, dass diese Daten weiterverkauft oder weitergegeben werden. Schon allein deshalb ist es notwendig, eine klare Regelung zu verfolgen und zumindest jedem die Möglichkeit zur Auskunft über die Verwendung zu geben.

Von der Privatsphäre im Netz einmal ganz abgesehen, möchte man auch das Recht haben, über seine Daten frei zu verfügen, was nicht mehr selbstverständlich ist. Das Internet vergisst nicht bzw. auch nur dann, wenn man die Daten überall zuverlässig löscht oder löschen kann. Das dies nicht ganz so einfach ist, wenn Informationen überall auf Rechnern in der Welt “geparkt”,  in Datenbanken oder dubiosen “Clouds” zwischengespeichert werden, liegt auf der Hand.

Sicherheit?

Schon allein deshalb sollen nun mit der neuen Datenschutzverordnung die Anbieter solcher Dienste zur Auskunft, Transparenz und zum Löschen gezwungen werden können. Soweit so gut. Da natürlich alle auch vom Internet und seinen Möglichkeiten profitieren wollen, muss man den Umgang mit Daten sinnvoll regulieren. Die Kehrseite: Dies stellt jetzt alle Anbieter von seriösen Diensten vor teils enorme Herausforderungen. Die Kosten, die damit verbunden sind, wird sicher jemand bezahlen müssen: Wir.

Zum anderen gibt es auch so leider auch keine Sicherheit vor dem Mißbrauch von Daten, denn das Ausland wird hier nur bedingt mitziehen.

Wer muss nun was tun?

Dies ist einfach erklärt: Jeder der Daten von Nutzern sammelt (mit Logfiles, Webtracking, Cookies etc.) oder  z. B. im Netz einen Shop betreibt, dort Daten der Nutzer sammelt oder digitale Dienste mit Nutzerdaten betreibt, ist damit vom neuen Gesetz automatisch betroffen.

Aber auch Betreiber von kleinen Websites, Blogs, Foren mit Kommentar- und Nutzerfunktionen, soziale Netzwerke und so weiter. Hinzu kommen zahlose Apps, die Userdaten verarbeiten wie z. B. die sog. “Fitness-Apps” oder auch Seiten, die Formulare bereitstellen.

Überall müssen in Anwendungen, egal ob App oder Web, ggf. auch tiefgreifende technische Änderungen vorgenommen werden und in den Nutzervereinbarungen und Datenschutz-Angaben Änderungen erfolgen. Es muss jetzt auch zwingend eine eigene Seite für den Datenschutz angelegt werden.

Wer hierzu unsicher ist oder Fragen hat, findet hierzu weitere Antworten:

https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Europäische Datenschutzverordnung ## Tipps zur Umsetzung

Die entsprechenden Gesetzestexte im Detail:

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Checkliste:

Datenschutzerklärung für Website, Blog und Co.: Anforderungen und Hinweise

https://www.datenschutz-nord-gruppe.de/eu-datenschutzverordnung/checkliste-datenschutz-grundverordnung.html

Auch die digitale Werbebranche macht sich Gedanken, um Nutzerdaten anonymisiert zu verwerten und arbeitet schon an neuen Konzepten zur Umsetzung:

https://www.internetworld.de/online-marketing/database-marketing/dringend-europaeische-loesungen-finden-1530373.html

“Last Minute” Tipps für Unternehmen:

https://www.e-commerce-magazin.de/die-schlimmsten-luecken-rechtzeitig-schliessen-last-minute-tipps-zur-dsgvo